SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSPOLITIK DER RÖTHLISBERGER AG
1. ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ-POLITIK
Die Sicherheit unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Durch Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit entsteht gegenseitiges Vertrauen. Mit dieser Grundeinstellung entsteht eine Arbeitsumgebung, welche es ermöglicht, auf die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden sowie die Sicherheit von Kunden, Lieferanten, Besuchern acht zu geben. Schadenfrei miteinander Unterwegs zu sein ist uns ein zentrales Anliegen.
2. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT ALS FAKTOREN DER WERTSCHÄTZUNG
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den uns anvertrauten Mitarbeitenden sowie die Wahrnehmung sozialer Verantwortung sind Teil unserer Wertschätzung unserem Personal gegenüber. Diese Grundsätze aus dem Leitbild führten zur Entscheidung der Röthlisberger AG, ein durchgängiges Arbeitsschutzmanagementsystem aufzubauen, dieses nach der ISO45001-Norm zertifizieren zu lassen und durch die stete Prüfung dafür zu sorgen, dass die Sicherheit und Gesundheit in unserer Unternehmung konstante Faktoren sind.
3. VERPFLICHTUNG ZUR UMSETZUNG GESETZLICHER GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bilden die Grundlage für unser Handeln. Dabei stellen wir sicher, immer über die aktuellsten Vorgaben zu verfügen.
4. RISIKO- UND MASSNAHMEN, PRÄVENTION
Mittels einer Sicherheits-Risiko-Analyse ermitteln wir periodisch allfällige Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, definieren notwendige Massnahmen und setzen diese um.
Durch technische und bauliche Maßnahmen gewährleisten wird den Mitarbeitenden zudem den ihnen zustehenden Schutz.
5. ARBEITSPLATZGESTALTUNG, ARBEITSABLAUFOPTIMIERUNG
Wir bieten helle, freundliche Arbeitsplätze und berücksichtigen bei der Gestaltung der Arbeitsplätze ergonomische Grundsätze. Geräte und Maschinen sind mit allen erforderlichen Schutzausrüstungen versehen und entsprechen jeweils dem neusten Stand der Technik.
Jede mitarbeitende Person hat die Vorschriften über Ordnung der Räumlichkeiten zu befolgen, damit keine Stolperfallen entstehen.
6. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Wir schützen unsere Mitarbeitenden vor Schädigung aller Art (Ohren, Haut, Augen, Lunge, Kopf, Füsse, Bewegungsapparat, Absturz) und stellen angepasst an die jeweiligen Arbeiten Mittel zum persönlichen Schutz zur Verfügung (Schutzbrillen, Gehörschutz, Handschuhe, Schutzmasken, Helme, Sicherheitsschuhe, Sicherheitswesten, Gstältli, Schutzvorrichtungen an Geräten und Maschinen, Hebevorrichtungen, sichere Leitern)
7. FÖRDERUNG DER GESUNDHEIT
Zur Förderung der Gesundheit unseres Personals stellen wir durchs ganze Jahr gratis Äpfel zur Verfügung, veranstalten Hockey- und Unihockey-Turniere und bieten weitere sportliche Anlässe an.
Mineralwasser wird an die Mitarbeiter gratis abgegeben und seit 01.01.2020 stehen keine Süssgetränke mehr zur Verfügung.
8. SORGFALTSPFLICHT
Bei der Arbeit ist jede Sorgfalt walten zu lassen, damit Unfälle und Schäden verhütet werden können. Jeder Mitarbeiter hat die geeigneten Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen oder zu veranlassen. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften der SUVA zu beachten. Es dürfen keine Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen der Maschinen vorgenommen werden. Festgestellte Mängel an Gebäuden, Maschinen, Fahrzeugen, Betriebseinrichtungen, usw. sind dem Vorgesetzten zu melden, damit sie behoben werden können, bevor ein Schaden eintritt. Das Arbeiten mit schadhaften steckbaren Erzeugnissen (defekte Kabel, beschädigte Maschinengehäuse, feuchten und nassen Komponenten, …) ist verboten.
9. SENSIBILISIERUNG UND SCHULUNG DES PERSONALS
Mitarbeitende sensibilisieren wir bei ihrem Eintritt in die Unternehmung umfassend und rüsten sie aus für ihre persönlichen Beiträge zur Arbeitssicherheit und Gesundheit.
Durch die Anschläge zur Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz halten wir die konkreten Themen und Massnahmen für die Mitarbeitenden bekannt und präsent.
Mit klarer Zuteilung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen stellen wird sicher, dass die Umsetzung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen (Vorschriften, Gebrauchsanweisungen, Verhaltensregeln, usw.) gewährleistet ist. Durch punktuelle Weiterbildung befähigen wir die Mitarbeitenden laufend zur sicheren und gesundheitlich verantwortbaren Arbeit.
10. MITWIRKUNG DES PERSONALS, SIBE-TEAM
Die Beteiligung des Personals an der laufenden Erhöhung der Sicherheit erfolgt einerseits durch Sicherheitsbeauftragte an den verschiedenen Standorten und auf den unterschiedlichen Abteilungen. Diese unterstützen die Geschäftsleitung und die Linienvorgesetzten in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb und sind gleichzeitig auch Anlaufstelle für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Im Rahmen des Lean-Managements besprechen wir an den Shopfloor-Meetings standardmässig Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
11. ARBEIT AN EXTERNEN STANDORTEN; AUFTRÄGE AN FREMDFIRMEN
Bei externen Arbeiten sowie für beauftragte Fremdfirmen gelten die gleichen Bedingungen wie bei firmeninternen Arbeiten. Die jeweilige Einführung des Fremd-Personals oder der Temporär-Mitarbeiter erfolgt standardisiert.
12. KONTROLLE, AUSWERTUNG
Das HR führt eine Unfall- und Absenzen-Statistik und informiert die Geschäftsleitung und das Kader periodisch über die Ergebnisse, damit diese allfällig notwendige Massnahmen ergreifen können.
13. NOTFALLORGANISATION
Es besteht eine Notfallorganisation, welche wir regelmässig aktualisieren und proben. Das SIBE-Team instruiert die Betriebsangehörigen regelmässig über Organisation und Verhalten im Notfall.
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